Heilpädagogische Frühförderung


Hörgeschädigte Eltern können für ihre hörenden oder schwerhörigen Kinder bei ihrem zuständigen Sozialamt eine ambulante Frühförderung beantragen. Das Sozialamt braucht für diesen Antrag eine Zustimmung vom Gesundheitsamt. Es ist sinnvoll diesen Antrag früh zu stellen, weil die Bearbeitung oftmals Zeit braucht. Diese Förderung ist für die Eltern kostenlos. Die Förderung findet zu Hause, im Kindergarten oder in unseren Therapieräumen statt.
Ziele der Förderung sind die Förderung der kommunikativen Kompetenzen in Laut- und Gebärdensprache, die hörgeschädigten Eltern in die Entwicklung des Kindes einbeziehen (Aufbau des Gebärdenwortschatzes), Integration der Familie in das hörende soziale Umfeld, Identitätsentwicklung der Kinder und das Informieren der Eltern über wichtige Entwicklungsphasen.


Wenn Sie Ihr Kind zur Frühförderung anmelden möchten, dann klicken Sie >>hier.