Hörgeschädigte Eltern können für ihre hörenden
oder schwerhörigen Kinder bei ihrem zuständigen Sozialamt
eine ambulante Frühförderung beantragen. Das Sozialamt braucht
für diesen Antrag eine Zustimmung vom Gesundheitsamt. Es ist sinnvoll
diesen Antrag früh zu stellen, weil die Bearbeitung oftmals Zeit
braucht. Diese Förderung ist für die Eltern kostenlos. Die
Förderung findet zu Hause, im Kindergarten oder in unseren Therapieräumen
statt.
Ziele der Förderung sind die Förderung der kommunikativen
Kompetenzen in Laut- und Gebärdensprache, die hörgeschädigten
Eltern in die Entwicklung des Kindes einbeziehen (Aufbau des Gebärdenwortschatzes),
Integration der Familie in das hörende soziale Umfeld, Identitätsentwicklung
der Kinder und das Informieren der Eltern über wichtige Entwicklungsphasen.
Wenn Sie Ihr Kind zur Frühförderung anmelden möchten,
dann klicken Sie >>hier.