Erziehungshilfe


Die ambulante Erziehungshilfe unterstützt Familien, in denen die Eltern eine Hörschädigung haben. Sie ist eine Leistung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).
Durch Beratung und Begleitung sollen vor allem die Eltern in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen und bei der Bewältigung von Alltagsproblemen unterstützt und gestärkt werden.
Ziele unserer Erziehungshilfen ist es das Familienleben harmonischer zu gestalten, die Interessen der Kinder und Eltern in Einklang zu bringen und Konflikte adäquat zu lösen.
Das Familiensystem soll stabilisiert werden, um den Kindern altersentsprechende Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. Eine dauerhafte Fremdunterbringung der Kinder soll vermieden werden.
Familien mit hörgeschädigten Eltern und ihren Kindern stoßen neben den oben beschriebenen Inhalten oftmals auf Probleme, die durch Unterstützung gebärdensprachkompetenter SozialpädagogInnen/SozialarbeiterInnen abgebaut oder vermieden werden können.
Inhalte und Hilfestellungen für die Eltern sind häufig die Entlastung der hörenden Kinder von Übersetzungstätigkeiten für die Eltern, Informationen über die Entwicklungsphasen von Kindern, Entwicklung von kommunikativen Strategien für den Alltag, Sicherstellung der Kommunikation zwischen Eltern und Kindergärten/Schulen und die Koordination von Gesprächsterminen in Begleitung von Gebärdensprachdolmetschern.
Die ambulante Erziehungshilfe ist eine Hilfe zur Selbsthilfe und erfordert deshalb die Mitarbeit der Familien.
Die Erziehungshilfe ist nach der Bewilligung des zuständigen Jugendamtes für die Familie kostenlos.
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