Die ambulante Erziehungshilfe unterstützt Familien, in denen die
Eltern eine Hörschädigung haben. Sie ist eine Leistung nach
dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).
Durch Beratung und Begleitung sollen vor allem die Eltern in ihren Erziehungsaufgaben,
bei der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern
und Institutionen und bei der Bewältigung von Alltagsproblemen
unterstützt und gestärkt werden.
Ziele unserer Erziehungshilfen ist es das Familienleben harmonischer
zu gestalten, die Interessen der Kinder und Eltern in Einklang zu bringen
und Konflikte adäquat zu lösen.
Das Familiensystem soll stabilisiert werden, um den Kindern altersentsprechende
Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. Eine dauerhafte Fremdunterbringung
der Kinder soll vermieden werden.
Familien mit hörgeschädigten Eltern und ihren Kindern stoßen
neben den oben beschriebenen Inhalten oftmals auf Probleme, die durch
Unterstützung gebärdensprachkompetenter SozialpädagogInnen/SozialarbeiterInnen
abgebaut oder vermieden werden können.
Inhalte und Hilfestellungen für die Eltern sind häufig die
Entlastung der hörenden Kinder von Übersetzungstätigkeiten
für die Eltern, Informationen über die Entwicklungsphasen
von Kindern, Entwicklung von kommunikativen Strategien für den
Alltag, Sicherstellung der Kommunikation zwischen Eltern und Kindergärten/Schulen
und die Koordination von Gesprächsterminen in Begleitung von Gebärdensprachdolmetschern.
Die ambulante Erziehungshilfe ist eine Hilfe zur Selbsthilfe und erfordert
deshalb die Mitarbeit der Familien.
Die Erziehungshilfe ist nach der Bewilligung des zuständigen Jugendamtes
für die Familie kostenlos.
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