Die außerschulische Förderung ist für Kinder hörgeschädigter
Eltern, die bereits die Schule besuchen. Sie wird über das zuständige
Sozialamt beantragt. Einige Kinder haben in der Schule Schwierigkeiten,
Texte oder Aufgaben richtig zu verstehen, weil die Gebärdensprache
einen anderen Satzbau hat und sie es nicht gewohnt sind in der Grammatik
der Laut- und Schriftsprache zu denken. In den meisten Fällen betrifft
es alle Fächer außer Sport, Kunst und Musik.
Eine gebärdensprachkompetente Person übt sehr gezielt das
Verständnis von Aufgabenstellungen und arbeitet mit der Schule
und den Lehrern zusammen.
Wenn Sie Ihr Kind für eine außerschulische Förderung
anmelden möchten, dann klicken Sie >>hier.