Außerschulische Förderung


Die außerschulische Förderung ist für Kinder hörgeschädigter Eltern, die bereits die Schule besuchen. Sie wird über das zuständige Sozialamt beantragt. Einige Kinder haben in der Schule Schwierigkeiten, Texte oder Aufgaben richtig zu verstehen, weil die Gebärdensprache einen anderen Satzbau hat und sie es nicht gewohnt sind in der Grammatik der Laut- und Schriftsprache zu denken. In den meisten Fällen betrifft es alle Fächer außer Sport, Kunst und Musik.
Eine gebärdensprachkompetente Person übt sehr gezielt das Verständnis von Aufgabenstellungen und arbeitet mit der Schule und den Lehrern zusammen.
Wenn Sie Ihr Kind für eine außerschulische Förderung anmelden möchten, dann klicken Sie >>hier.